Änderung der AVB

Änderung der AVB

Die AVB (oder auch Allgemeinen Versicherungsbedingungen) können nach § 18 AVB KKV/KTV/PV/PPV/EPV angepasst werden.

Dies ist allerdings nur möglich, wenn einige Bedingungen erfüllt sind:

Darüber hinaus muss zumindest eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:

Wirksam werden die Änderungen in den AVBs zu Beginn des zweiten Monats nach der Mitteilung an den Kunden über die Änderungen in den AVBs.

Wir informieren Sie gerne bei etwaigen Fragen zu Änderung der AVB & private Krankenversicherung.

Stichwortverzeichnis

Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:

Stand: 29.08.2008
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