Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) heisst das Kleingedruckte eines Versicherungsvertrags in der Fachsprache.
In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sind die Rechte und Pflichten der Versicherungsgesellschaft und des Versicherungsnehmers festgelegt.
Die Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) legen beispielsweise fest, wie und in welchem Umfang der Versicherungsnehmer im Schadenfall entschädigt wird oder auch wie er sich im Schadensfall zu verhalten hat.
Häufig werden die Allgemeine Versicherungsbedingungen durch konkretere "Besondere Versicherungs- oder Tarifbedingungen" ergänzt.
Tipp:
Vor allem in den Bereichen private Krankenversicherung, Krankenzusatzversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung können sich die Bedingungen der einzelnen Gesellschaften sehr stark unterscheiden. Deswegen sollten Sie auf jeden Fall vor Vertragsunterschrift einen ausführlichen Blick in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und auch in die Besondern Versicherungs- oder Tarifbedingungen werfen.
Wichtig:
Durch die Harmonisierung des europäischen Versicherungsmarktes müssen die AVBs nicht mehr von der Versicherungsaufsicht genehmigt werden.
Wir informieren Sie gerne zum Thema Allgemeine Versicherungsbedingungen & private Krankenversicherung .
Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- Erwerbsunfähigkeit
- BU
- Allgemeine Versicherungsbedingungen kapitalbildende Lebensversicherung
- Pensionsfonds
- Private Rentenversicherung
- Jahresarbeitsentgeltgrenze
- Betriebskennzahlen
- Rürup-Rente
- Rückdeckungsversicherungen
- Ordentliche Kündigung
Stand: 17.03.2010
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