Annexvertrieb
Gewerbetreibende, die nebenberuflich Versicherungen als Nebenleistungen anbieten, wie z.B. Reisebüros etc., bezeichnet man als Annexvertrieb.
Der Annexvertrieb benötigt weder eine Gewerbeerlaubnis nach §34d GewO noch eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.
Für diese Erleichterung gelten einige Regeln:
Keine Vermittlung von Lebensversicherungen
Keine Vermittlung von Haftpflichtversicherungen (mit Ausnahme von Haftpflicht- bzw. Unfallrisiken im Zusammenhang mit einer vermittelten Reise)
Die vermittelten Versicherungen dürfen 500 Euro Jahresprämie nicht übersteigen.
Die Laufzeit der vermittelten Versicherungen darf fünf Jahre nicht übersteigen.
Wir informieren Sie gerne bei etwaigen Fragen zum Annexvertrieb.
Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- Anrechnungsbetrag
- Sanatoriumsbehandlung
- Ordentliche Kündigung
- Festbetrag
- Angeborene Leiden
- Teilstationäre Behandlung
- Technischer Beginn
- Hilfsmittel
- Krankenversicherungsvergleich
- Versicherungsbeginn
Stand: 25.07.2008
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