Antrag Ablehnung

Antrag Ablehnung

Dem Versicherungsunternehmen ist es überlassen, einen Antrag anzunehmen oder auch den Antrag mit einer Ablehnung zurückzuweisen.

Entscheidungsgründe für eine Ablehnung eines Antrags sind beispielsweise die fehlende Versicherungsfähigkeit oder eben auch ein unversicherbares Risiko. Wenn ein Antrag abgelehnt wird, so erhält der Antragssteller eine Mitteilung. Als Antragsablehnung wird auch gewertet, wenn die Versicherungsgesellschaft innerhalb der sechswöchigen Bindefrist nicht mitgeteilt hat, ob der Vertrag angenommen wird.

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Stand: 13.05.2008
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