Informationen Arglistige Täuschung
Von einer arglistigen Täuschung spricht man, wenn zum Beispiel im Versicherungsantrag einer Berufsunfähigkeitsversicherung vorsätzlich falsche Angaben vom Versicherungsnehmer oder Vermittler gemacht werden.
Die falschen Angaben müssen auch mit der Absicht gemacht werden, die Versicherungsgesellschaft in ihrer Entscheidung, zum Beispiel Annahme eines zu versichernden Risikos, zu beeinflussen.
Diese unwahren Angaben kann zur Anfechtung des Vertrages führen.
Tipp:
Beim Abschluss eines Versicherungsvertrages sollten Sie im eingenen Interesse die Fragen zum zu versichernden Risikos vollständig und wahrheitsgemäß beantworten.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch hier: Anzeigepflicht
Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- Annexvertrieb
- Gerichtsstand
- Versicherungspflicht Praktikanten
- Ablaufleistung
- Freie Heilfürsorge
- Verwendungsquote
- Versicherungsvertragsgesetz
- Selbstständige Tätigkeit
- Musterbedingungen MB KK 94
- Gebührenordnung Zahnärzte
Stand: 11.03.2010
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