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Als Beitrag wird die zu zahlende Prämie für den gewünschten Versicherungsschutz bezeichnet.

Sowohl in der gesetzlichen Sozialversicherung als auch in der privaten Versicherungswirtschaft wird der Begriff "Beitrag" verwendet.

Wichtig ist, dass immer der Bruttobeitrag im reinen Preisvergleich beachtet wird. Zum Beispiel arbeiten viele Versicherer mit einer Anrechnung von Überschüssen auf den Bruttobeitrag, das bedeutet, dass die zu zahlende Monatsbeitrag geringer ist als der Bruttobeitrag. Die ist vor allem in der Berufsunfähigkeitsversicherung der Fall. Auch zu beachten ist der Ratenzuschlag, mit dem sich die Gesellschaften den höheren Verwaltungsaufwand bei monatlicher Zahlungsweise vergüten lassen. Zum Beispiel beträgt der Ratenzahlungszuschlag in der Kapitallebensversicherung meistens etwa fünf Prozent.

Tipp:

Kleinere, monatliche Beiträge z.B. für eine Kapitallebensversicherung sollten in jährliche Zahlungsweise umgestellt werden. Sie können meistens die gleichen Versicherungsleistungen der Kapitallebensversicherung für weniger Beitrag erhalten. Prüfen Sie auch Ihre bestehenden Verträge daraufhin.

Stichwortverzeichnis

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Stand: 04.02.2012
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