Informationen Beitragsrückerstattung
Die Beitragsrückerstattung bezeichnet eine jährliche Rückzahlung von nicht verbrauchten Sicherheitsreserven zum Beispiel des Beitrags einer privaten Krankenversicherung.
Versicherungen kalkulieren vorsichtig kaufmännisch. Das bedeutet, dass großzügige Sicherheitspolster in den Beiträge mit eingerechnet werden, um auch im Falle eines schlechten Schadenverlaufs die Beiträge stabil zu halten. Normalerweise werden diese Sicherheitspolster nicht benötigt.
In der Kapitallebensversicherung werden diese Überschüsse auf das Guthaben des Einzelnen mit angerechnet. In der Berufsunfähigkeitsversicherung senken die Gesellschaften durch die Überschüsse den monatlich zu zahlenden Beitrag. In der privaten Krankenversicherung wird nicht verbrauchten Sicherheitsreserven des Beitrages häufig direkt zurückerstattet: Wer über einen bestimmten Zeitraum keine Leistungen aus der privaten Krankenversicherung in Anspruch genommen werden, bekommt einen Teil des gezahlten Beitrages zurückerstattet. Die Höhe der Beitragsrückerstattung ist von Krankenversicherer zu Krankenversicherer unterschiedlich.
Tipp:
Fragen Sie Ihren bei Ihrer privaten Krankenkasse nach der Höhe einer möglichen Beitragsrückerstattung.
Wichtig:
Häufig wird im Beratungsgespräch für eine PKV mit hoher Beitragsrückerstattung geworben. Nachdem diese Beitragsrückerstattung zumeist freiwillige Leistungen der Krankenversicherer sind, sollten Sie Ihre Entscheidung für oder gegen einer Gesellschaft nicht an der Höhe der Rückerstattung festmachen.
In den Beispielrechnungen für Berufsunfähigkeitsversicherungen wird zumeist einen Bruttobeitrag und ein Zahlbeitrag ausgewiesen. Für Ihre Entscheidung sollten Sie nur den Bruttobeitrag heranziehen, da die auf den Netto-oder Zahlbeitrag angerechneten Gewinnanteile nicht garantiert sind!
Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- Überschussbeteiligung
- Standardtarif
- Versicherungsfall
- Pflegegutachten
- gesetzliche Krankenkasse
- Berufsunfähigkeit
- Vorsorgeversicherungen für Berufs- und Dienstunfähigkeit
- Spartentrennung
- Zuzahlung gesetzliche Krankenversicherung GKV
- Nettoverzinsung
Stand: 25.07.2008
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