Erwerbsminderungsrente

Erwerbsminderungsrente

Die volle Erwerbsminderungsrente erhalten Versicherte aus der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn sie wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außer Stande ist, unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Wenn die Berufstätigkeit noch im Umfang von drei Stunden aber maximal sechs Stunden ausgeübt werden kann erhält man die halbe Erwerbsminderungsrente. Darüber hinaus ist die Erwerbsminderungsrente meistens eine Zeitrente, das bedeutet, dass die Rente befristet für drei Jahre bezahlt wird. Seit 1. Januar 2001 gilt in der gesetzlichen Rentenversicherung eine weitere Änderung:

Die abstrakte Verweisung

Die abstrakte Verweisung bedeutet, dass in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht mehr auf die bisherige berufliche Tätigkeit oder auch den erlernten Beruf berücksichtigt werden. Dies heißt konkret, dass im Fall der Erwerbsminderung jede berufliche Tätigkeit angenommen werden muss, unabhängig von Ausbildung und beruflichen Werdegang. Dies ist ein besonders wichtiger Punkt, der für eine private Berufsunfähigkeitsversicherung spricht, denn die abstrakte Verweisung ist nur für die gesetzliche Rentenversicherung gültig. Die privaten Versicherungen bieten die private Berufsunfähikeitsversicherung ohne die Verweisungsklausel an.

Welche Wartezeiten und Bedingungen gibt es für die Erwerbsminderungsrente?

Um seinen bisherigen Lebensstandart noch beibehalten zu können, ist es nötig zusätzlich zu der gesetzlichen Vorsorge eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten die Erwerbsminderungsrente, wenn eine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt sind, und darüber hinaus in den letzten fünf Jahren vor dem Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt wurden.

Ein Vergleich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist sinnvoll, da die Bedingungswerk der jeweiligen Gesellschaften sich unterscheiden können und auch die Kalkulation von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich sein kann.

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Stichwortverzeichnis

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Stand: 25.07.2008
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