Betriebliche Altersvorsorge (bAV)




Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Wenn ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Rentenleistung aufgrund seines Arbeitsverhältnisses zusagt, so kann die Zusage sowohl die ‚normale' Altersrente, eine Rentenleistung aufgrund Berufsunfähigkeit und auch die Hinterblieben-Versorgung beinhalten.

Die Zusage wird betriebliche Altersversorgung (bAV) genannt. Die betriebliche Altersversorgung wird landläufig auch die zweite Säule der Altersversorgung genannt. Die rechtliche Grundlage ist das Betriebsrentengesetz (BertAVG).

In der betrieblichen Altersversorgung (bAV) gibt es verschiedene Durchführungswege. Man spricht dabei von den mittelbaren Durchführungswegen (Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung) und dem unmittelbaren Durchführungsweg der Pensionszusage oder auch Direktzusage genannt. Die Unterscheidung der unmittelbaren von den mittelbaren Durchführungswegen ist einfach. Die mittelbaren Durchführungswege werden in rechtlich selbstständigen Unternehmen ausgelagert.

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Stand: 12.02.2012
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