Betriebliche Altersversorgung - die Durchführungswege
Ergänzend zur gesetzlichen Rente können Arbeitnehmer auch eine betriebliche Altersversorgung aufbauen. Diese ist in verschiedenen Varianten erhältlich: als Direktzusage, als Direktversicherung, als Unterstützungskasse oder als Pensionsfonds. Der Vorteil der betrieblichen Altersvorsorge liegt zum einen in den damit verbundenen steuerlichen Vorteilen und zum anderen darin, dass der organisatorische Aufwand weitgehend beim Arbeitgeber liegt. Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf eine solche betriebliche Altersvorsorge ist im Gesetz verankert.
Direktversicherung
Außerdem können sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge auf eine Direktversicherung einigen. Dabei schließt der Arbeitgeber mit einer privaten Versicherung einen Vertrag, der beispielsweise eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung für den Arbeitnehmer umfasst. Gerade in kleineren Unternehmen entscheidet man sich zu dieser Form der betrieblichen Altersvorsorge, denn der Verwaltungsaufwand ist relativ gering, da dieser von der Lebensversicherung übernommen wird.
Pensionskasse
Die Pensionskasse ist ein selbstständiger Versorgungsträger, der von einem oder mehreren Unternehmen getragen und finanziert wird. Die zugrunde gelegte Rechtsform ist der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG). Deshalb ist auch eine Absicherung gegen Insolvenz nicht - wie etwa bei der Unterstützungskasse - notwendig, die Pensionskassen sind rechtlich eigenständig.
Unterstützungskasse
Unter einer Unterstützungskasse versteht man selbstständige Versorgungseinrichtungen. Die Beiträge für die Unterstützungskasse zahlt der Arbeitgeber entweder aus eigener Tasche oder durch eine Entgeltumwandlung aus dem Bruttolohn des Arbeitnehmers. Sollte das Unternehmen, bei dem der Arbeitnehmer beschäftigt ist, Insolvenz anmelden, wird die Altersvorsorge durch den Pensions-Sicherungs-Verein abgesichert.
Rückdeckungsversicherung
Unter einer Direktzusage versteht man das Versprechen des Arbeitgebers, monatlich einen Betrag an seinen Arbeitnehmer zu zahlen, wenn dieser eine festgelegte Altersgrenze erreicht hat oder arbeitsunfähig wird. Diese Direktzusage nennt man bisweilen auch Pensionszusage. Das Auszahlungsmodell sieht sowohl eine monatliche Zahlung als auch eine einmalige Zahlung vor. Um dem Arbeitgeber von dem Bilanzsprungrisiko der Pensionszusage zu entlasten wird eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen.
Pensionsfonds
Ein hohes Maß an Flexibilität gewinnt der Arbeitnehmer, wenn er sich für einen Pensionsfonds entscheidet. Die Beiträge, die in diesen Pensionsfonds eingezahlt werden, können zu 100% in Aktien angelegt werden. Eine solche Anlageform hat Vor- und Nachteile: Einerseits erreicht man dadurch eine sehr hohe Rendite, andererseits ist das Verlustrisiko relativ hoch.
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Stand: 09.02.2012
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