Pensionsfonds bieten Flexibilität durch eine neue Form der betrieblichen Altersvorsorge




Pensionsfonds sind für die betriebliche Altersvorsorge erst seit Kurzem zugelassen. Seit 2002 gelten sie als Alternative zu Rückdeckungsversicherung, Unterstützungskasse, Pensionskasse und Direktversicherung. Der Vorteil des Pensionsfonds liegt darin, dass die Anlageform frei gestaltet werden kann. Davon profitieren insbesondere diejenigen Versicherungsnehmer, die auf eine hohe Rendite hoffen und deshalb auch ein höheres Risiko eingehen möchten.

Was ist ein Pensionsfonds?

Der Pensionsfonds ist eine Einrichtung, die vom Unternehmen unabhängig ist. Dieser Versorgungsträger kann von einem oder auch mehreren Arbeitgebern - auch branchenübergreifend - gegründet werden. Pensionsfonds müssen jedoch zugelassen werden. Sie werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kontrolliert. In dieser Hinsicht sind sich Pensionsfonds und Pensionskassen sehr ähnlich. Im Gegensatz zu den Pensionskassen darf das Geld aus dem Pensionsfonds aber mit einem weitaus höheren Risiko angelegt werden. Da das Anlagerisiko im Gegensatz zu anderen Formen der betrieblichen Altersvorsorge sehr hoch ist, ist der Arbeitgeber zur Übernahme einer Mindestgarantie für die Beiträge, die regelmäßig in den Pensionsfonds eingezahlt werden, verpflichtet. Für viele Betriebe ist dieses Risiko zu hoch. Sie splitten deshalb die Beiträge: Ein Teil fließt in börsennotierte Wertpapiere und Investmentfonds, ein anderer Teil wird nach strengeren und sicheren Anlagevorschriften investiert.

Da diese Form der betrieblichen Altersvorsorge noch relativ jung ist, kann man über ihre Effektivität noch wenig sagen. Experten rechnen aber damit, dass sie zu höheren Renten führen wird. Abgesichert sind die Pensionsfonds über den Pensions-Sicherungs-Verein. Leider sind die Kosten für eine solche Absicherung noch relativ hoch. In der Regel versichert man deshalb auch nur 20% der zugesagten Rente.

Rentenzahlung - keine Kapitalabfindung

Im Gegensatz zu anderen Formen der betrieblichen Altersvorsorge ist eine einmalige Kapitalabfindung bei einem Pensionsfonds nicht möglich. Die Zahlung der Rente kann nur in Raten erfolgen. Die Vertragslaufzeit endete in der Regel mit dem Erreichen des 65. Lebensjahres beziehungsweise mit dem Beginn der gesetzlichen Rente. Bei der Vielzahl der angebotenen Pensionsfonds ist es ratsam, sich vor Abschluss eines Vertrages individuell beraten zu lassen - zumal die Verlustrisiken bei einem Pensionsfonds sehr hoch sind.

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Stand: 09.02.2012
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