Was ist eine Pensionszusage?
Der Arbeitgeber verspricht seinem Arbeitnehmer, eine Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente oder auch Leistungen für die Hinterbliebenen zu bezahlen. Dieses Leistungsversprechen nennt man eine Pensionszusage oder Direktzusage erteilen.
Abschluss einer Rückdeckungsversicherung
Auch bei der Rückdeckungsversicherung tritt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer auf. Er schließt eine Versicherung auf das Leben seines Arbeitnehmers ab, wenn er diesem zuvor eine Pension zugesichert hat.
Vorteil für den Arbeitgeber
Der Vorteil der Rückdeckungsversicherung ist für den Arbeitgeber der, dass er die Vorsorgerisiken wie Tod oder Invalidität auf ein Versicherungsunternehmen übertragen kann und somit aus dem eigenen Unternehmen auslagert.
Die Auszahlung an den Arbeitnehmer kann sowohl in einer monatlichen Rate, sprich einer Rente, als auch in einer einmaligen Zahlung, also in einer Kapitalabfindung erfolgen. Bei der Rückdeckungsversicherung soll die Pensionszusage so gestaltet werden, dass man sie steuerlich anerkennen lassen kann. Der Arbeitnehmer wird während seiner Dienstzeit von der Pensionszusage steuerlich nicht berührt. Erhält er jedoch die Leistungen aus der Pensionszusage, muss er sie als Arbeitslohn für Dienste, die er bereits geleistet hat, versteuern.
Mehr und mehr geht man bei Betriebsprüfungen dazu über, Pensionszusagen nur noch dann anzuerkennen, wenn sie außerbetrieblich finanziert werden wie beispielsweise durch eine Rückdeckungsversicherung.
Hintergründe zur Rückdeckungsversicherung
Für den Arbeitgeber gelten zwei unterschiedliche Verträge: Zum einen hat er gegenüber seinem Arbeitnehmer eine Pensionszusage gemacht, zum anderen hatte er einen Vertrag mit einer Versicherungsgesellschaft geschlossen, eine Rückdeckungsversicherung. Bis zum Renteneintrittsalter des Arbeitnehmers zahlt der Arbeitgeber regelmäßig Beiträge an die Versicherungsgesellschaft. Hat der Arbeitnehmer das Renteneintrittsalter erreicht, so erhält der Arbeitgeber zunächst die Versicherungsleistung von der Versicherungsgesellschaft. Mit dieser kann der Arbeitgeber die Versorgung des Arbeitnehmers im Rentenalter gewährleisten: Die Pensionszahlungen erfolgen aus Eigenmitteln des Betriebes. Diese Form der betrieblichen Altersvorsorge hat Konsequenzen für die Bilanz. In dieser müssen die Pensionszusagen als Rückstellungen erscheinen. Ebenfalls in die Bilanz gehört auch die Rückdeckungsversicherung.
Die Pensionszusage ist - auch in Verbindung mit der Rückdeckungsversicherung - zumeist für Großunternehmen geeignet. Kleinere und mittelständische Unternehmen sind sehr den konjunkturellen Schwankungen unterworfen, aber dennoch müssen die Leistungen an den Arbeitnehmer, der sich schon in Rente befindet, lebenslang gezahlt werden, auch wenn das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit reduziert oder eingestellt hat. Im Falle einer Insolvenz springt der Pensions-Sicherungs-Verein ein.
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Individueller Vergleich der Rückdeckungsvesicherung
Stand: 12.02.2012
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