Direktversicherung - der einfachste Durchführungsweg für die Betriebliche Altersversorgung

Wie funktioniert eine Direktversicherung?

Die Direktversicherung ist ein einfaches und häufig genutztes Modell der betrieblichen Altersvorsorge. Bei der Direktversicherung handelt es sich um eine Versicherung, die der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer für einen Arbeitnehmer abschließt. Dabei handelt es sich in der Regel entweder um eine Rentenversicherung, eine Kapital-Lebensversicherung oder um eine Fondsgebundene Lebensversicherung.

Beiträge zahlen und damit Sozialversicherungsbeiträge sparen

Die Beiträge, die der Arbeitgeber hierfür an das Versicherungsunternehmen zahlt, gehen direkt vom Bruttolohn des Arbeitnehmers ab, wobei sich sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer dabei Sozialversicherungsbeiträge sparen. Alternativ dazu kann auch der Arbeitgeber die Beiträge für seine Arbeitnehmer tragen, und diese Kosten als Betriebsausgaben geltend machen.

Im Fall der Direktversicherung erhält der Arbeitnehmer ein unwiderrufliches Bezugsrecht, das bedeutet dass die Leistungen aus der Direktversicherung nur dem Arbeitnehmer zukommen, wobei der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer des Direktversicherung-Vertrages ist.

Geringer Verwaltungsaufwand & pauschale Besteuerung

Die Direktversicherung gehört ist eins der am häufigsten genutzten Modelle der betrieblichen Altersvorsorge, weil der Verwaltungsaufwand von der Versicherungsgesellschaft übernommen wird und nicht vom Arbeitgeber. Eben weil der Verwaltungsaufwand des Arbeitgebers sehr gering ist, ist die Direktversicherung vor allem für kleinere Unternehmen attraktiv. Außerdem wird die Direktversicherung vom Gesetzgeber durch die Pauschalsteuerregelung gefördert.

Monatliche Rente oder Kapitalabfindung

Zum Ende der Laufzeit sieht die Direktversicherung vor: Möglich ist sowohl eine einmalige Auszahlung des angesparten Betrags plus Überschüsse als auch eine regelmäßige Auszahlung einer Zusatzrente über einen festgelegten Zeitraum.

Anlageformen und Zusatzversicherungen

Der Abschluss einer Direktversicherung kann auf ganz verschiedene Weise erfolgen: Die Direktversicherung kann z. B. auch mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert werden. Höhere Rendite erhält man mit einer fondsgebundenen Direktversicherung. Bei der klassischen Direktversicherung dürfen allerdings nur bis zu 35% der Beiträge in Aktien angelegt werden. Allerdings bringt die fondsgebundene Variante auch ein Renditeverlustrisiko in Zeiten fallender Kurse mit sich.

Übertragbarkeit bei Wechsel des Arbeitsplatzes

Im Gegensatz zu anderen Lebensversicherungen kann die Direktversicherung nicht vorzeitig gekündigt werden. Bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes und Unternehmens durch den Arbeitnehmer kann auch die Direktversicherung deshalb übernommen werden. Der neue Arbeitgeber kann das Deckungskapital eines alten Vertrages auf einen neuen Vertrag übertragen. Auch eine Beitragsfreistellung des alten Vertrages ist möglich.

Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge

Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine betriebliche Altersvorsorge zu ermöglichen, wenn dies der Arbeitnehmer wünscht. Welche Form der betrieblichen Altersvorsorge jedoch der Arbeitgeber wählt, darauf hat der Arbeitnehmer in der Regel keinen Einfluss. Er kann dem Arbeitgeber lediglich Vorschläge unterbreiten. Informationen zu Direktversicherung erhält man entweder über den Arbeitgeber, das Internet oder über einen Experten zur Altersvorsorge.

Individueller Vergleich zur Direktversicherung

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Stand: 29.08.2008
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