Pensionsfonds Vergleich online anfordern: Leistungen Besonderheiten
Auch die neue FINANZtest SPEZIAL empfiehlt "Altersvorsorge im Betrieb"

Mit der staatlichen Förderung lohnt sich betriebliche Altersvorsorge auf jeden Fall. Doch viele verschenken Geld, weil sie vorhandene Angebote nicht nutzen oder weil ihr Betrieb nichts anbietet. Dieses Spezial zeigt Mitarbeitern und Chefs den besten Weg zur Betriebsrente.
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Vor kurzer Zeit ist der Pensionsfonds als fünfter Durchführungsweg der bAV neu zugelassen worden. Der Pensionsfonds zeichnet sich durch seine praktisch frei gestaltbaren Anlageformen aus. Durch die Chancen auf höhere Renditen bietet der Pensionsfonds insbesondere risikofreudigen Arbeitnehmern im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung große Möglichkeiten.
Was ist der Pensionsfonds?
Wie bei den anderen Durchführungswegen ist der Pensionsfonds eine vom Betrieb unabhängige, selbstständige Versorgungseinrichtung. Die Versorgungsleistungen des Pensionsfonds werden für die Mitarbeiter eines oder mehrerer Arbeitgeber durch Pensionspläne geregelt. Die Beiträge werden vom Vertragspartner, dem Arbeitgeber, an den Pensionsfonds überwiesen. Die versicherten Arbeitnehmer haben gegenüber dem Pensionsfonds einen eigenen Anspruch auf lebenslange Altersrente. Der Arbeitgeber haftet für die Erfüllung der zugesagten Leistungen gegenüber den Arbeitnehmern.
Welche Leistungen bietet der Pensionsfonds?
Der Pensionsfonds unterliegt der staatlichen Versicherungsaufsicht. Durch den Pensionsplan "Beitragszusage mit Mindestleistung" ist sichergestellt, dass zu Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge für die Verrentung zur Verfügung stehen.
Die Leistungen werden zumeist in Form von Rentenzahlungen erbracht, wie lebenslange Altersrenten und Hinterbliebenenrenten.
Welche Besonderheiten gibt es?
Durch die Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers kann über den Arbeitgeber jährlich ein Betrag von bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung in einen Pensionsplan eingezahlt werden. Dieser Betrag ist lohnsteuerfrei und sind bis zum Jahr 2008 nicht der sozialversicherungsfrei. Die Leistungen des Pensionsfonds werden erst bei Rentenbeginn besteuert. Durch das in der Rentenphase zumeist niedrigere Einkommen gegenüber der Erwerbsphase kann von einer geringeren Steuerbelastung ausgegangen werden. Steuermindernd wirken auch der Altersentlastungsbetrag und ein Werbungskosten-Pauschbetrag. Werden Beiträge aus individuell versteuertem Einkommen gezahlt, ist die daraus erworbene Rentenzahlung nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern.
Vertragslaufzeit
Zumeist ist der Pensionsfonds auf das 65. Lebensjahr abgeschlossen bzw. auf den den Beginn der gesetzlichen Rente festgelegt. Ist die so genannte Mindestaufschubdauer von fünf Jahren erreicht, leistet der Pensionsfonds eine vorgezogene lebenslange Altersrente, wenn auch aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Altersrente in Anspruch genommen wird.
Weitere Absicherungen im Rahmen der bAV
Der Pensionsfonds eignet sich zur Ergänzung aller bereits genutzten Durchführungswege. Für diesen Durchführungsweg bestehen keine Höchstgrenzen der Versorgungsleistungen. Einer optimalen Einbindung in eine bestehende betriebliche Altersvorsorge sollte eine individuelle Beratung vorausgehen. Ihre Fragen im Zusammenhang mit dem Aufbau Ihrer persönlichen Altersversorgung beantworten Ihnen unsere Experten gerne.
Weitere Informationen
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Aus der Vielzahl der Angebote den 'richtigen' Pensionsfonds auszuwählen, ist sehr schwierig. Deswegen macht es Sinn, Pensionsfonds vergleichen zu lassen. Bei versicherungguenstig.com können Sie für die Pensionsfonds einen Vergleich online anfordern. Sie erhalten eine Gegenüberstellung der einzelnen Anbieter per Mail.
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Stand: 25.07.2008
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