Pensionskasse
Pensionskassen sichern den Arbeitnehmer gegenüber Vorsorgerisiken ab - zum Beispiel gegen Invalidität, Tod, aber auch gegen das Risiko der Altersarmut. Im engeren Sinne sind Pensionskassen Einrichtungen, die der nicht-staatlichen Altersvorsorge dienen. Generell unterscheidet man umlagefinanzierte und kapitalgedeckte Pensionskassen. Pensionskassen verwalten das Kapital, das sie von Arbeitgebern für ihre Arbeitnehmer erhalten und zahlen dieses nach einer festgelegten Frist in Form einer Pension an den Arbeitnehmer wieder aus. Mitglieder der Pensionskasse sind die Arbeitgeber, die auch die regelmäßig zu entrichtenden Beiträge erbringen, die grundsätzlich zum Arbeitslohn der Arbeitnehmer zählen. Die Absicherung gegen eine Insolvenz, die den Betrieb, in dem der Arbeitnehmer tätig ist, treffen kann, ist nicht notwendig. Aufgrund strenger Vorgaben der Versicherungsaufsicht, etwa in Bezug auf die Anlage des Kapitals in Aktien, verhindern zuverlässig eine Insolvenz der Pensionskasse.
Die Wahl der Pensionskasse
Die Entscheidung darüber, welche Pensionskassen man wählt, wird letztlich allein vom Arbeitgeber getroffen. Der Arbeitnehmer kann hinsichtlich dieser Wahl nur Vorschläge machen. Etwas größeren Einfluss hat er jedoch meist über den Betriebsrat. Dieser kann unter Umständen eine Mitbestimmung ermöglichen.
Steuerliche Begünstigung
Der Vorteil der Pensionskassen liegt in ihrer steuerlichen Begünstigung. Zwar zählt man die Beiträge zum Arbeitslohn, dennoch sind sie bis zu einer festgelegten Höhe steuerfrei. Die festgelegte Höhe liegt aktuell bei 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung.
Für wen eignen sich Pensionskassen?
Pensionskassen eignen sich besonders für Großunternehmen. Für kleinere Unternehmen bieten sich andere Anlageformen wie etwa die Direktversicherung an. Möchten kleinere Unternehmen die betriebliche Altersvorsorge dennoch über eine Pensionskasse organisieren, so ist ein Zusammenschluss mehrerer kleinerer Unternehmen zu einer Gruppenpensionskasse zu empfehlen.
Rente oder Kapitalabfindung
Die Auszahlung der Rente an den Arbeitnehmer erfolgt in der Regel ab dem 65. Lebensjahr und bis zu seinem Lebensende. Daneben ist auch eine einmalige Kapitalabfindung möglich. Diese muss jedoch mindestens drei Jahre vor dem festgelegten Beginn der Rente beantragt werden. Eine Verschiebung des Renteneintrittsalter ist unter bestimmten Bedingungen möglich: So kann der Arbeitnehmer seiner Rentenzahlungen frühestens zum 60. Geburtstag erhalten, eine Verzögerung des Renteneintritts ist maximal um fünf Jahre möglich.
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Individueller Vergleich für die Pensionskasse
Stand: 21.11.2008
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