Eintrittsalter
Das Eintrittsalter beziffert das Alter der versicherten Person bei Vertragsbeginn.
Für die Berechnung des Beitrags zum Beispiel in der Krankenversicherung , Lebensversicherung, Rentenversicherung und Berufsunfähigkeit ist das Eintrittsalter des Versicherten notwendig. Die Versicherer benutzen zumeist drei Methoden das Eintrittsalter zu ermitteln:
- Vom Jahr des Versicherungsbeginns wird das Geburtsjahr der versicherten Person abgezogen.
- Als Eintrittsalter des Versicherten wird sein Alter an dem Geburtstag, der dem technischen Versicherungsbeginn am nächsten liegt, angenommen. Wenn also jemand 40 Jahre, 5 Monate und 20 Tage alt ist, wird das Eintrittsalter 40 verwendet.
- Als Eintrittsalter wird das Lebensalter des Versicherten bei Beginn der Versicherung verwendet.
Tipp:
Manchmal macht es beim Neuabschluss einer Versicherung Sinn den Beginn zurück zu datieren, denn dadurch lassen sich manchmal durch das günstigere Eintrittsalter Beiträge sparen.
Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- Risikostrukturausgleich
- Heilmittel
- Solidaritätsprinzip
- Versicherungsfall
- Generationenvertrag
- Abschlusskosten
- Rückversicherung
- Versicherungsschein
- Technischer Beginn
- Standardversicherung für Rentner
Stand: 04.02.2012
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