Eintrittsalter




Eintrittsalter

Das Eintrittsalter beziffert das Alter der versicherten Person bei Vertragsbeginn.

Für die Berechnung des Beitrags zum Beispiel in der Krankenversicherung , Lebensversicherung, Rentenversicherung und Berufsunfähigkeit ist das Eintrittsalter des Versicherten notwendig. Die Versicherer benutzen zumeist drei Methoden das Eintrittsalter zu ermitteln:

Tipp:

Manchmal macht es beim Neuabschluss einer Versicherung Sinn den Beginn zurück zu datieren, denn dadurch lassen sich manchmal durch das günstigere Eintrittsalter Beiträge sparen.

Stichwortverzeichnis

Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:

Stand: 04.02.2012
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