Informationen Erstprämie
Die Erstprämie ist die Zahlung des ersten Beitrags einer Versicherung nach Vertragsschluss und bei Versicherungsbeginn.
Die Erstprämie ist von größerer Bedeutung als man es so landläufig ahnt. Erst wenn die Erstprämie beim Versicherungsunternehmen eingegangen ist, beginnt der Versicherungsschutz. Aus dem Grund wird auch der Erstbeitrag 'Einlösebeitrag' genannt. Zumeist gewähren die Versicherer bis zum Eingang der Erstprämie eine vorläufige Deckung, wie beispielsweise in der Lebensversicherung. Allerdings ist die vorläufige Deckung in der Lebensversicherung auf den Todesfallschutz beschränkt.
Die Folgeprämien des Versicherungsvertrags sind entsprechend der Zahlungsweise zu entrichten.
Tipp:Sorgen Sie bitte im eigenen Interesse sowohl für rechtzeigtige Zahlung sowohl der Erst-, als auch der Folgeprämien. Die Folgen, wenn diese Beiträge nicht bezahlt werden, sind ganz einfach: Leistungsfreiheit der Versicherer, d.h. Sie haben im Schadensfall keinen Anspruch auf die Versicherungsleistungen.
Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- Versicherte Person
- Solvabilität
- Beitragsdepot
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Versicherungspflicht bei Studenten
- Annexvertrieb
- Standardtarif
- Anschlussheilbehandlung
- Morbidität
- Vertragsbeginn formeller Beginn
Stand: 25.07.2008
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