Generationenvertrag
Der Generationenvertrag ist die Grundlage der gesetzlichen Rentenversicherung: Die Erwerbstätigen zahlen mit ihren Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung die Renten der aus dem Erwerbsleben ausgeschiedenen Generation im Umlageverfahren.
Der Generationenvertrag bezeichnet einen angenommenen gesellschaftlichen Konsens, der die Finanzierung der gesetzlichen Rente gewährleisten soll. Durch die zunehmende Überalterung der Gesellschaft ist dieses Vorsorgesystem jedoch gefährdet.
Tipp:
Verlassen Sie sich nicht allein auf die gesetzliche Vorsorge. Nutzen Sie vielmehr die staatlichen Förderungen wie z.B. Arbeitnehmersparzulagen, Wohnungsbauprämien, Eigenheimzulagen, Altersvorsorgezulagen und sorgen Sie frühzeitig mit einer privaten Altersvorsorge vor.
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Stand: 05.07.2008
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