Generationenvertrag
Der Generationenvertrag ist die Grundlage für die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung, bei dem die aktiven Beitragszahler mit dem eigenen Rentenbeitrag für die Leistungen der Rentner und Pensionäre aufkommt. Zeitgleich bauen sich die aktiven Beitragszahler mit der Beitragszahlung den Anspruch auf eine vergleichbare Leistung auf. Insofern kann man den Generationenvertrag auch als eine Abwandlung des Umlageverfahrens dar, wobei die Umlage ja nicht in der Gruppe der aktiven Beitragszahler erfolgt, sondern vielmehr in der nachfolgenden Generation der aktiven Beitragszahler umgelegt wird.
Dazu gilt es noch zu bemerken, dass eigentlich alle Zweige der Sozialversicherung auf dem Prinzip des Generationenvertrages basieren.
In der historischen Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung stellt das System der Kapitaldeckung (jeder spart sein eigenes Konto an) das Vorgängermodell zu dem heute noch aktiven Generationenvertrag im Umlageverfahren dar. Der Systemwechsel wurde mit der Rentenreform im Jahre 1957 vorgenommen, wobei der damals vorgeschlagene Reformentwurf von Wilfried Schreiber nur teilweise umgesetzt wurde. Der Schreiber-Plan sah vor, dass sich drei Generationen in das System einbringen. Dabei sollte die aktive, beitragszahlende Generation, neben der Versorgung der Rentner darüberhinaus auch für sich selbst für Ersatz und Rente sorgen.
Das Kernproblem des Generationenvertrages ist das der Finanzierung aufgrund des demographischen Wandels. Die sinkende Zahl der Beitragszahler und die steigende Zahl der Leistungsempfänger sorgt für immer größere Probleme bei der Leistungserbringung für die Rentenversicherung.
Tipp:
Verlassen Sie sich nicht allein auf die gesetzliche Vorsorge. Nutzen Sie vielmehr die staatlichen Förderungen wie z.B. Arbeitnehmersparzulagen, Wohnungsbauprämien, Eigenheimzulagen, Altersvorsorgezulagen und sorgen Sie frühzeitig mit einer privaten Altersvorsorge vor.
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Stand: 12.03.2010
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