Infos über Gesellschafter-Geschäftsführer Versorgung
Immer wieder ist festzustellen, dass gesellschaftende Geschäftsführer nicht wissen, wie die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in ihrem Dienstvertrag geregelt werden soll. Ein Krankheitsfall tritt allerdings manchmal schneller ein, als man denken mag, zum Beispiel durch einen Unfall.
Durch eine Umformulierung im Anstellungsvertrag kann die GmbH bei Krankheit die Bezüge des Geschäftsführers zum Beispiel volle 6 Monate weiterzahlen. Allerdings sollte sich die Gesellschaft gegen das Risiko der Lohnfortzahlung bei einer privaten Krankenversicherung rückversichern.
Wenn die GmbH für 6 Monate die Lohnfortzahlung bei Krankheit übernimmt, muss die private Krankentagegeld-Versicherung erst nach einer Karenzzeit von 6 Monaten leisten. Das ist für den Geschäftsführer vom Beitrag her deutlich günstiger als die bei einer Krankentagegeldversicherung übliche Karenzzeit von 43 Tagen.
Zusätzlich zur Absicherung bei Krankheit sollte die GmbH dem Gesellschafter-Geschäftsführer auch eine entsprechende Altersversorgung und eine Absicherung bei Berufsunfähigkeit durch eine Pensionszusage zugestehen. Durch diese Absicherung in Form einer Pensionszusage für den Fall der Berufsunfähigkeit ergeben sich für sowohl für das Unternehmen als auch den Geschäftsführer viele Vorteile.
Für die Gesellschaft senkt sich die Steuerlast durch die Betriebsausgaben in Form der Beiträge für die Pemsionszusage, der Geschäftsführer kann sich mit staatlicher Förderung einen zusätzlichen Schutz gegen Berufsunfähigkeit und eine zusätzliche Altersversorgung aufbauen.
Um dieses betriebsfremde Risiko der Pensionszusage aus der GmbH auszulagern ist es ratsam, daß diese Pensionszusagen durch eine Rückdeckungsversicherung rückgedeckt werden. Eine Rückdeckungsversicherung birgt nur Vorteile
Dieses Vorsorgekonzept - sowohl bei Krankheit als auch bei Berufsunfähigkeit - überzeugt.
Die Vorteile dieses Konzepts aus dem Bereich betriebliche Altersversorgung und der privaten Krankenversicherung sind hier für Sie zusammengefasst:
- Die Beiträge für die betriebliche Altersversorgung trägt die GmbH.
- Diese Ausgaben sind für die GmbH Betriebsausgaben und mindern die Steuerlast.
- Bindung der Führungskäfte an die Gesellschaft
- Der Geschäftsführer kann seine private Vorsorge neu strukturieren.
- Zeitgleich baut sich der Geschäftsführer einen Berufsunfähigkeitsschutz und eine Private Altersversorgung auf.
Wie geht es weiter?
Fordern Sie ein Angebot entweder der Rückdeckungsversicherung oder der privaten Krankenversicherung an.
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Stand: 05.07.2008
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