gesetzliche Unfallversicherung (GUV)
Die Gesetzliche Unfallversicherung, ein Zweig der Sozialversicherung in Deutschland, soll zum einen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten verhindern und zum zweiten bei bereits eingetretenen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten die Gesundheit und Arbeitskraft des Versicherten wieder herstellen. Dabei ist die rechtliche Grundlage für die gesetzliche Unfallversicherung das Sozialgesetzbuch VII und die Berufskrankheitenverordnung. Eingeführt wurde die gesetzliche Unfallversicherung mit der Bismarkschen Sozialgesetzgebung im Jahre 1884. Die gesetzliche Unfallversicherung erbringt für die Versicherten neben den medizinischen und berufsfördernden Leistungen auch Lohnersatzleistungen und auch Entschädigungsleistungen in finanzieller Form. Dazu zählen das Verletztengeld, die Verletztenrente und auch die Hinterbliebenenrente. Medizinische Behandlungen werden als Sachleistungen erbracht und der therapierende Arzt stellt die Behandlungsrechnung direkt an die Berufsgenossenschaft.
Wir informieren Sie gerne über die Gesetzliche Unfallversicherung.
Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- Eintrittsalter
- Generationenvertrag
- Krankenversicherung Beamte
- Wehrpflicht
- Versicherungsvermittler
- Rückdeckungsversicherung zur Direktzusage
- Subsidiarität
- Sozialstation
- Sterbegeld
- Risikostrukturausgleich
Stand: 11.02.2012
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