Gesundheitsprüfung
Die Gesundheitsprüfung dient dem Versicherungsunternehmen zur Einschätzung des persönlichen Versicherungsrisikos des Antragstellers oder der versicherten Person.
Die Versicherungsunternehmen stellen in den Anträgen z.B. zur privaten Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und auch der Lebensversicherung Gesundheitsfragen. Der Antragsteller ist verpflichtet, diese Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Der Grund hierfür ist einfach, die Versicherungsunternehmen basieren auf statistischen Durchschnittswerten.
Tipp:
Wenn schwerwiegende Krankheiten vorliegen, können Versicherungsunternehmen entweder einen Risikozuschlag für die Erkrankung erheben, oder es wird ein Leistungsausschluss für die Erkrankung und der damit in kausalem Zusammenhang stehenden Folgeerkrankungen vereinbart. Wenn schwerwiegende Erkrankungen vorliegen, so sollten Sie entweder eine Risikobeurteilung vom Versicherer anfordern oder Sie können auch einen Probeantrag stellen.
Wichtig:
Der vereinbarte Risikozuschlag kann nach einem bestimmten Zeitraum erneut überprüft werden und bei vollständiger folgenloser Ausheilung der Erkrankung wegfallen.
Leistungsausschlüsse z.B. in der privaten Krankenversicherung, Lebensversicherung oder auch der Berufsunfähigkeitsversicherung zu vereinbaren, ist bedenklich. Normalerweise werden in die Leistungsausschlüsse auch die Formulierung "...und deren Folgeerkrankungen" mit aufgenommen. Dies bedeutet, dass für alle Erkrankungen, die in einem kausalen Zusammenhang stehen können, eben auch keine Leistungen erbracht werden.
Wir informieren Sie gerne zum Thema Gesundheitsprüfung & private Krankenversicherung .
Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- Obliegenheiten
- Antrag Ablehnung
- Wehrpflicht
- VSt
- Deckungskapital
- Änderung der AVB
- Rückdeckungsversicherung zur Direktzusage
- Verwaltungskosten
- private Krankenzusatzversicherung
- private Zusatzkrankenversicherung
Stand: 05.07.2008
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