3 Jahres Frist

3 Jahres Frist

Angestellte beziehungsweise Arbeitnehmer können sich seit dem 2.2.2006 erst dann in der privaten Krankenversicherung ( PVK ) versichern, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt und in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überstiegen hat.

Diese 3-Jahres-Wechselfrist ist mit der Verabschiedung der Gesundheitsreform 2007 im Bundestag bindend und ist zum 2. Februar 2007 in Kraft getreten.

Wir informieren Sie gerne bei etwaigen Fragen zur 3-Jahres-Wechselfrist und PKV.

Stichwortverzeichnis

Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:

Stand: 29.08.2008
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