Abdingung
Als Abdingung wird eine Vereinbarung zwischen dem behandelnden Arzt und einem Privatpatienten bezeichnet, wenn der Arzt eine höhere Gebühr als in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) festgelegt, berechnen möchte. Diese Abdingung muss vor der Behandlungsbeginn schriftlich festgehalten werden und darf keine anderen Erklärungen beinhalten. In anderen Worten ausgedrückt ist die Abdingung eine Art 'Abrechungsvertrag' zwischen dem behandelnden Arzt und dem Patienten.
Der Patient muss allerdings auf einige wichtigen Dinge im Zusammenhang mit der Abdingung achten:
Dazu gehört auch, dass die Vereinbarung oder besser Abdingung nur dann wirksam werden kann, wenn bestimmte Rechtsgrundsätze beachtet werden, unter anderem das AGB-Gesetz und auch die angemessene Höhe der Vergütung.
Weiterführende Links:
Nachdem die Abdingung ja auf die Gebührenordnung für Ärzte beziehungsweise die Gebührenordnung für Zahnärzte zurückgreift, hier die beiden Gebührenordnungen zum Download als PDF Dokument:
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) (Stand 1.1.2002)
Quelle: Landesärztekammer Baden-Württemberg
Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) (Stand 1.1.2002)
Quelle: Bundeszahnärztekammer
Haben Sie noch Fragen zum Thema Abdingung? Natürlich stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- Beitragsanpassung
- Versicherungspflicht bei Studenten
- private Krankenkasse
- Morbidität
- Kündigung wegen Beitragsanpassung
- Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung
- Teilstationäre Behandlung
- Betriebskrankenkasse
- Krankenkassentarife
- Vermittlungsagent
Stand: 16.03.2010
© versicherungguenstig.com
