Informationen Abdingung

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Als Abdingung wird eine Vereinbarung zwischen dem behandelnden Arzt und einem Privatpatienten bezeichnet, wenn der Arzt eine höhere Gebühr als in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) festgelegt, berechnen möchte. Diese Abdingung muss vor der Behandlungsbeginn schriftlich festgehalten werden und darf keine anderen Erklärungen beinhalten.

Tipp:

Damit diese Vereinbarung wirksam werden kann müssen bestimmte Rechtsgrundsätze beachtet werden, unter anderem das AGB-Gesetz und auch die angemessene Höhe der Vergütung.

Weiterführende Links:

PDF Download der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) (Stand 1.1.2002) Quelle: Landesärztekammer Baden-Württemberg

PDF Download der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) (Stand 1.1.2002) Quelle: Bundeszahnärztekammer

Stichwortverzeichnis

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Stand: 25.07.2008
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