Alkoholklausel




Alkoholklausel

Die Alkoholklausel besagt (laut §5 1c Musterbedingungen 1994 Krankentagegeldversicherung MB/KT 94), dass eine Krankentagegeld-Versicherung leistungsfrei für Krankheiten und Unfallfolgen, die auf eine durch Alkoholgenuss bedingte Bewusstseinsstörung zurückzuführen sind, ist.

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Stichwortverzeichnis

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Stand: 30.07.2010
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