Informationen ambulante Behandlung

Informationen ambulante Behandlung

Als ambulante Behandlung wird in den Tarifen der privaten Krankenversicherung die vom Arzt in der Arztpraxis, in der Wohnung des einzelnen Patienten oder im jeweiligen Krankenhaus verrichtete Heilbehandlung bezeichnet.

Zur ambulanten Behandlung zählen unter anderem auch Beratung, Untersuchung und weiteren ärztlichen Leistungen, wie z.B. diagnostische Maßnahmen, Injektionen Laboruntersuchungen und dergleichen mehr.

Unter der ambulanten Behandlung sind z.B. auch Leistungen wie Medikamente, Behandlungen durch Heilpraktiker, Heil und Hilfsmittel, Psychotherapie und psychothearpeutische Behandlung, Vorsorgeuntersuchungen, Kurbehandlungen, Entbindungen etc.angesiedelt.

Auch kann die ambulante Behandlung in in zwei unterschiedliche Leistungsbereiche eingeteilt werden, nämlich die ärztlichen und auch die zahnärztlichen Leistungen.

Wichtig:

Bevor Sie sich für die private Krankenversicherung einer Gesellschaft entscheiden, sollten Sie zusammen mit einem Spezialisten für den Bereich der PKV die Leistungen der einzelnen Tarife der jeweiligen Krankenversicherer direkt vergleichen. Zumeist unterscheiden sich die Tarife der Gesellschaften nicht nur im Preis sondern eben auch im Bereich der Leistungen sehr stark voneinander

Auf unseren Seiten haben Sie verschiedene Möglichkeiten: Sie können entweder eine Beratung anfordern oder auch selbst einen Vergleich zur privaten Krankenversicherung berechnen.

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Stand: 05.07.2008
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