Ambulante Ergänzungsversicherung
Für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse und deren Familienangehörige besteht die Möglichkeit, Behandlungskosten welche durch die GKV nicht (mehr) übernommen werden, durch eine ambulante Ergänzungsversicherung abzudecken.
Mit diesen anbulanten Ergänzungsversicherungen oder auch Krankenzusatzversicherung genannt sind beispielsweise die Zuzahlung für Brillen, Zahnersatz (wie Kronen, Inlays etc.) versichert. Zumeist ist auch eine Auslandsreise-Krankenversicherung mit eingeschlossen.
Wir informieren Sie gerne bei etwaigen Fragen zu ambulante Ergänzungsversicherung & private Krankenzusatzversicherung.
Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- Nettoverzinsung
- Versicherer
- Auslandsreise-Krankenversicherung
- Wartezeiten
- Vollversicherung
- Betriebskrankenkasse
- Versicherungsvermittler
- Annexvertrieb
- Vertreter
- Hilfsmittel
Stand: 13.05.2008
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