Angeborene Leiden
Ein wichtiger Punkt im Rahmen der Kindernachversicherung sind angeborene Leiden und Geburtsanomalien. Diese Angeborenen Leiden oder auch Geburtsanomalien sind in den Versicherungsschutz der Krankenversicherung mit eingeschlossen, wenn die Voraussetzungen für die Kindernachversicherung erfüllt sind.
Diese sind:
- Die private Krankenversicherung des Elternteils besteht bereits seit mindestens drei Monaten.
- Das Kind wird innerhalb von zwei Monaten ab Geburt versichert.
- Der technische Versicherungsbeginn ist der Erste des Geburtsmonats.
- Der Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung des Kindes darf nicht höher oder umfangreicher sein als der des versicherten Elternteiles.
Wir informieren Sie gerne bei etwaigen Fragen zu angeborenen Leiden & private Krankenversicherung.
Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- Sanatorium
- Unfall
- Versicherungspflicht bei Studenten
- Krankenversicherungsvertrag
- Krankenkassensätze
- Arbeitgeberbescheinigung
- Ombudsmann
- Verwaltungskostenquote
- Betriebskrankenkasse
- Subsidiarität
Stand: 18.03.2010
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