Annahme
Die Annahme eines Versicherungsantrages ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung.
Die Annahme eines Antrages wird zumeist mit einer Annahmeerklärung oder durch Ausfertigung eines Versicherungsscheins (Police) dokumentiert.
Somit kommt der Versicherungsvertrag zu Stande.
Voraussetzung für einen wirksamen Vertragsabschluss ist die Übereinstimmung von Antrag und Annahme.
Dem Versicherer steht eine Annahmefrist zu, damit eine Gesundheitsprüfung durchgeführt werden kann.
Wir informieren Sie gerne zum Thema Annahme & private Krankenversicherung .
Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- PKV-Verband der privaten Krankenversicherung
- Standardtarif
- Freie Heilfürsorge
- Vorversicherung
- Versicherungsfall
- VSt
- private Krankenvollversicherung
- Vollversicherung
- Verbandmittel
- Selbstbeteiligung
Stand: 16.03.2010
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