Annahme
Die Annahme eines Versicherungsantrages ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung.
Die Annahme eines Antrages wird zumeist mit einer Annahmeerklärung oder durch Ausfertigung eines Versicherungsscheins (Police) dokumentiert.
Somit kommt der Versicherungsvertrag zu Stande.
Voraussetzung für einen wirksamen Vertragsabschluss ist die Übereinstimmung von Antrag und Annahme.
Dem Versicherer steht eine Annahmefrist zu, damit eine Gesundheitsprüfung durchgeführt werden kann.
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Stand: 29.08.2008
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