Anrechnungsbetrag
In der privaten Krankenversicherung ist der Anrechnungsbetrag der Gegenwert der für den Versicherungsnehmer bereits gebildeten Alterungsrückstellung.
Der Anrechnungsbetrag ist die Differenz zwischen dem aktuellen Beitrag und dem Beitrag, der zu zahlen wäre, wenn die PKV neu abgeschlossen werden würde.
Tipp:
Der Wechsel von einer privaten Krankenkasse zu einer anderen bringt Nachteile mit sich. Sie verlieren bei dem Wechsel Ihre bereits gebildeten Alterungsrückstellungen.
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Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- Nettoverzinsung
- Vollversicherung
- Sozialversicherungsabkommen
- gesetzliche Krankenkasse
- private Krankenvollversicherung
- Beitrag
- Tarifwechsel
- Rehabilitation
- Subsidiarität
- Heilmittel
Stand: 25.07.2008
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