Anzeigepflicht
Der Kunde ist bei Vertragsabschluss verpflichtet, die Fragen zum jeweiligen Risiko wahrheitsgemäß zu beantworten.
Die Versicherungsgesellschaft will vor Beginn der Versicherung das das Risiko verlässlich einschätzen können.
Aus diesem Grund werden vor allem in der Lebens- und Krankenversicherung die Fragen zum aktuellen Gesundheitszustand gestellt. Wer zum Beispiel schwerwiegende Krankheiten im Antrag verschweigt, verletzt seine vorvertragliche Anzeigepflicht. Aufgrund der Anzeigepflichtverletzung ist die Versicherung von der Leistungspflicht befreit und kann Zahlungen im Schadensfall verweigern. In manchen Fällen kann die Versicherung auch vom Vertrag zurücktreten.
Tipp:
Beim Abschluss einer Lebens-oder Krankenversicherung sollten Sie im eingenen Interesse die Fragen zu Vorerkrankungen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Fragen Sie im Zweifelsfalle Ihren Hausarzt und lassen sich Ihren Gesundheitszustand attestieren.
Tipp:
Wenn ein Vertrag z.B. eine private Krankenversicherung nur mit einem Risikozuschlag zustande kommt, so können Sie nach einem bestimmten Zeitraum erneut den Risikozuschlag überprüfen lassen. Wenn die Krankheit folgenlos ausgeheilt ist stehen die Chancen hierbei sehr gut.
Fordern Sie weitere Informationen zum Thema "Krankenversicherungen und Anzeigepflicht" von Ihren PKV-Experten an.
Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- Krankenversicherung Beamte
- Krankenversicherung
- Krankenversicherungspflicht
- Pflegekassen
- Betriebskennzahlen
- Unfall
- Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung
- Krankenkassensätze
- Widerspruchsrecht
- Beitragssatz
Stand: 11.03.2010
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