Arbeitgeberbescheinigung
Die Arbeitgeberbescheinigung wird von der gesetzlichen oder auch der privaten Krankenversicherung an die Versicherten augestellt, damit der Arbeitgeber die Höhe des Arbeitgeberzuschusses berechnen können.
Die Arbeitgeberbescheinigung bestätigt zum einen die Höhe des Beitrags und zum zweiten, dass die bestehende privaten Krankenversicherung Leistungen entsprechend der gesetzlichen Krankenversicherung beinhaltet und zum dritten, dass die Krankenversicherungs-Gesellschaft die im SGB V genannten Bedingungen zur Gewährung des Arbeitgeberzuschusses erfüllt.
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Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- Überschussbeteiligung
- Sparanteil
- Krankenversicherung Beamte
- EBM
- Sachleistungsprinzip
- Zuzahlung gesetzliche Krankenversicherung GKV
- Versicherungspflicht bei Studenten
- Ordentliche Kündigung
- Verwaltungskostenquote
- Versicherungsmedizinischer Zuschlag
Stand: 09.02.2012
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