Arbeitsunfähigkeit
Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn die Arbeitskraft durch Krankheit oder Unfall vorübergehend eingeschränkt ist.
Im Krankheitsfall bekommen Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber noch eine Lohfortzahlung für zumeist sechs Wochen. Nach diesen sechs Wochen leistet die gesetzliche Krankenversicherung Krankengeld beziehungsweise die private Krankenversicherung Krankentagegeld. Beihilfeberechtigte Beamte oder öffentliche Angestellte bekommen diese Lohnfortzahlung bis zur Entlassung oder Versetzung in den Ruhestand.
Tipp:
Im Fall einer länger als sechs Wochen andauernden Arbeitsunfähigkeit klafft eine Lücke zwischen dem normalen Gehalt und dem Krankengeld in Höhe von etwa 13 Prozent * auf. Dies kann sehr gravierende Folgen haben. Vor allem freiwillig in der GKV versicherte Angestellte sind beim Krankengeld unterversichert. Denn das Krankengeld wird bis höchstens zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet, die über die Pflichtversicherungsgrenze liegenden Gehaltsteile werden nicht mit berücksichtigt. Diese Lücke können Sie mit einer Krankentagegeld - Versicherung schließen.
Selbstständige sollten in der privaten Krankenversicherung auf jeden Fall ein Krankentagegeld in ausreichender Höhe mitversichern.
Fordern Sie für den Fall einer längeren Arbeitsunfähigkeit ein Angebot über ein Krankentagegeld an.
* grobe Schätzung
Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- VSt
- Versicherungspflicht bei Rentnern
- Morbidität
- Versicherungsaufsichtsgesetz
- Krankenversicherung
- Tarif
- Kündigung wegen Beitragsanpassung
- Krankenkassenvergleich
- Private Krankenversicherung Beitragsbemessungsgrenze
- Berufskrankheitenverordnung
Stand: 05.07.2008
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