Informationen Auslandsreise-Krankenversicherung

Informationen Auslandsreise-Krankenversicherung

Die Auslandsreise-Krankenversicherung trägt die Kosten für ärztliche Behandlungen im Ausland. Sie übernimmt die Kosten sowohl für ärztliche Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Medikamente und auch zumeist den Rücktransport des Patienten aus dem Ausland.

Zumeist ist die Geltungsdauer der Auslandsreise-Krankenversicherungen auf 42 Tage Reisedauer begrenzt. Es gibt auch über diesen Zeitpunkt hinaus geltende Angebote.

Tipp:

Als GKV Versicherter sollten Sie vor Reisen ins Ausland auf jeden Fall eine Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen. Für die Kunden einer privaten Krankenversicherung ist es ratsam, den Geltungsbereich ihrer Krankenversicherung zu prüfen, denn manchmal ist in der PKV die Dauer der Auslandsdeckung und auch der Geltungsbereich begrenzt.

Stichwortverzeichnis

Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:

Stand: 25.07.2008
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