Basistarif

Basistarif

Der Basistarif wird zum 1.1.2009 in der privaten Krankenversicherung eingeführt und ersetzt den bis dahin gültigen Standardtarif. Dies wurde in der Gesundheitsreform 2007 oder besser bekannt unter GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) festgelegt.

Von den Leistungen entspricht der Basistarif in Art, Umfang und Höhe dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Für den Basistarif besteht Kontrahierungszwang und es können keine Risikozuschläge durch die PKV erhoben werden.

Die Beiträge werden anhand des Eintrittsalter und des Geschlechtes, nicht allerdings anhand des Gesundheitszustandes festgelegt. Die Beiträge für den Standardtarif sind auf den durchschnittlichen Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt.

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Stichwortverzeichnis

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Stand: 13.05.2008
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