Beitragsanpassung




Beitragsanpassung

Beitragsanpassungen sind ein notwendiges Übel in der privaten Krankenversicherung.

Natürlich versuchen die Gesellschaften, die Beiträge in der Kalkulation der einzelnen Tarife möglichst für die gesamte Dauer der Verträge stabil zu halten.

Aber leider steigen die Ausgaben trotz der mit berücksichtigten Kostensteigerungen im Gesundheitswesen und auch trotz der berücksichtigten Zunahme der Schadensfälle in der privaten Krankenversicherung.

Die Versicherungsgesellschaften prüfen mindestens einmal im Jahr, wie sich die kalkulierten mit den tatsächlichen Leistungesausgaben in den Tarifen.

Wenn diese Überprüfung ergibt, dass das Verhältnis zwischen den tatsächlichen Leistungsausgaben und den kalkulierten Leistungen sich verändert oder eine Erhöhung von mindestens 10 Prozent ergibt, so überprüft der Krankenversicherer seine Tarifprämien und wird die Beiträge anpassen.

Notwendige Beitragsanpassungen werden von einem unabhängigen Treuhänder überprüft und wenn nötig genehmigt. Zeitgleich kann auch über eine Anpassung der Selbstbeteiligungen in den einzelnen Tarifen nachgedacht werden.

Dem Versicherungsnehmer wird bei einer Beitragsanpassung ein außerordentliches Kündigungsrecht eingeräumt. Die Kündigung aufgrund einer Beitragsanpassung muss innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Beitragsanpassung bei der Versicherungsgesellschaft vorliegen.

Wichtig:

Bitte denken Sie bei einer Beitragsanpassung gründlich nach, ob ein Wechsel oder eine Kündigung der privaten Krankenversicherung für Sie Sinn macht, denn Sie verlieren die bisher angesparten Alterungsrückstellungen.

Wir informieren Sie gerne zum Thema Beitragsanpassung & private Krankenversicherung .

Stichwortverzeichnis

Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:

Stand: 12.03.2010
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