Informationen Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Verdienstgrenze in der Sozialversicherung. Anhand der Beitragsbemessungsgrenze werden sowohl die Beiträge für die Sozialversicherung als auch die Leistungen berechnet. Für über der Beitragsbemessungsgrenze liegendes Einkommen fallen keine Beiträge an, allerdings werden auch die Leistungen fällig. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jedes Jahr neu festgelegt. Arbeitnehmer, die über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus verdienen, können sich entweder weiterhin freiwillig gesetzlich versichern, oder in die private Krankenversicherung wechseln.
Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse hat die private Krankenversicherung die besseren Leistungen und meistens auch die günstigeren Beiträge.
Tipp:
Über der Beitragsbemessungsgrenze verdienende Angestellte sollten auf jeden Fall ihren Krankengeldanspruch aus der freiwilligen Krankenversicherung überprüfen, da auch das Krankengeld höchstens is zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet wird. Daher gibt es im Fall der Arbeitsunfähigkeit, die länger als sechs Wochen anhält einen verdienstausfall. Diesen Verdienstausfall können Sie mit einer Krankentagegeld - Versicherung auffangen.
weiterführende Links:
Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2005
Quelle: Das Versicherungs Blog
Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- Allgemeine Versicherungsbedingungen
- Wehrpflicht
- Wahlleistungen
- Jahresarbeitsentgeltgrenze
- Anzeigepflicht
- Standardversicherung für Rentner
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- Krankenkassenbeitrag
- Obliegenheiten Beispiele
- Verbandmittel
Stand: 05.07.2008
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