Beitragssatz
Der Beitragssatz bezeichnet den prozentualen Anteile des Gehaltes, der an die Sozialversicherung bezahlt wird.
In der gesetzlichen Krankenversicherung wird der Beitrag für die GKV nach einem festen Prozentsatz vom beitragspflichtigen Einkommen der Versicherten berechnet. Dieser Prozentsatz wird Beitragssatz genannt.
Zu dem beitragspflichtigen Einkommen zählt das Arbeitsentgelt, Renten und Versorgungsbezüge.
In der gesetzlichen KV werden drei Beitragssätze unterschieden
- allgemeiner Beitragssatz für alle Mitglieder mit sechs Wochen Lohnfortzahlung
- der erhöhte Beitragssatz gilt für alle GKV Versicherten, für welche die Krankenkasse ein erhöhtes Krankengeldrisiko trägt
- bei ermäßigtem Beitragssatz besteht beispielsweise kein Anspruch auf Krankentagegeld
Die Beitragssätze zur Krankenversicherung wurden bisher von den jeder GKV einzeln festeglegt. Mit der Einführung des Gesundheitsfonds 2009 werden die Beitragssätze der GKV von der Bundesregierung durch Rechtsverordnung festgelegt.
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Stand: 05.07.2008
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