Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen BEMA
Der Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA) ist die Basis für die Abrechnung zahnärztlicher Leistungen in der GKV.
Der Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (kurz BEMA) wurde zwischen Vertretern der gesetzlichen Krankenkassen und der Zahnärzte ausgehandelt und trat in der aktuellen Fassung am 1.1.2004 in Kraft.
Für Privatpatienten gilt für die Abrechnung von Leistungen die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
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Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- Alterungsrückstellung
- Zusatzversicherung
- Arbeitgeberbescheinigung
- Pflegekassen
- Versicherungsunternehmen
- Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker
- Alkoholklausel
- private Krankenkasse
- Vertragsbeginn formeller Beginn
- Kassenärztliche Vereinigungen
Stand: 16.03.2010
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