Einheitlicher Bewertungsmaßstab EBM
Ähnlich wie die Gebührenordnung für Ärzte ist der EBM ein Verzeichnis, anhand dessen ambulante Leistungen der Vertragsärzte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgerechnet werden.
Der EBM ist gleichzustellen mit einer Honorarordnung der Vertragsärzte und setzt die abrechnungsfähigen Leistungen in Relation zu den Punktwerten, die gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigungen abgerechnet werden.
Weitestgehend sind die Leistungen mit Angaben zum Zeitaufwand versehen, die ein Vertragsarzt für die Leistungserbringung benötigt versehen. Vereinbart wird der Einheitlicher Bewertungsmaßstab zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Spitzenverbänden der Krankenkassen durch einen Bewertungsausschuss.
Aufgrund des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes wird ab dem 1.1.2009 ein neues ärztliches Vergütungssystem eingeführt. Grundlage soll ein neuer Einheitlicher Bewertungsmaßstab für ambulante ärztliche Leistungen werden (EBM 2007plus), wobei der EBM2007plus bereits zum 1.1.2008 in Kraft treten wird.
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Stand: 13.05.2008
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