Ehegattennachversicherung

Ehegattennachversicherung

In der PKV entfallen die allgemeine Wartezeiten für den Ehegatten einer seit mindestens drei Monaten versicherten Person, wenn eine gleichartige private Krankenversicherung innerhalb von zwei Monaten nach der Eheschliessung beantragt wird.

Stichwortverzeichnis

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Stand: 29.08.2008
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