Ehegattennachversicherung
In der PKV entfallen die allgemeine Wartezeiten für den Ehegatten einer seit mindestens drei Monaten versicherten Person, wenn eine gleichartige private Krankenversicherung innerhalb von zwei Monaten nach der Eheschliessung beantragt wird.
Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- Versicherungsgeschäftliche Ergebnisquote
- Schadensregulierung
- Verwaltungskosten
- gesetzliche Krankenkasse
- Erstprämie
- Gesundheitsprüfung
- Versicherungspflicht Azubis
- Pflegebedürftigkeit
- Kostenübernahmeerklärung
- Eigenkapitalquote
Stand: 29.08.2008
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