Festbetrag
Als Festbetrag wird der Betrag bezeichnet, den die gesetzliche Krankenversicherung maximal für ein Medikament bezahlt.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen zahlen für Medikamente mit bestimmter Wirkstoffkombinationen einen Festbetrag, ganz unabhängig davon, wie viel das Medikament tatsächlich kostet. Im Normalfall muss der Patient die Differenz zwischen Festbetrag und dem Preis des Medikaments selbst tragen. Ziel dieser Maßnahme der gesetzlichen Krankenversicherungen ist die enormen Ausgaben für Medikamente zu senken.
Diese Restkosten können mit einer privaten Krankenzusatzversicherung abgedeckt werden.
Tipp:
Der behandelnde Arzt muss Sie darauf hinweisen, dass er ein Medikament verordnet, das Sie nur zum Teil erstattet bekommen. Fragen Sie im Zweifelsfall nach einem Medikament mit vergleichbaren Wirkstoffkombination.
Wir informieren Sie gerne zum Thema Festbetrag & private Krankenversicherung .
Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- Versicherungspflicht Azubis
- Versicherungsschein
- Ehegattennachversicherung
- EBM
- Sozialstation
- Sozialversicherungsabkommen
- Akupunktur
- Änderung der AVB
- Versicherungsanstalten
- Kontrahierung
Stand: 04.02.2012
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