Freie Heilfürsorge

Freie Heilfürsorge

Die freie Heilfürsorge ist eine kostenlose Krankenversorgung für Angehörige des öffentlichen Dienstes, z.B. Zeit- und Berufssoldaten, Beamte des Bundesgrenzschutz, Polizei.

Die freie Heilfürsorge beruht auf der Fürsorgepflicht des Dienstherrn.

Für die Familienangehörigen wird allerdings nur Beihilfe gewährt, sodass diese eine Versorgung zu 100 Prozent nur durch einen beihilfekonformen Tarif bei einer Privaten Krankenversicherung (PKV) erreicht werden kann.

Die Ansprüche auf freie Heilfürsorge erlöschen grundsätzlich mit dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst beispielsweise mit der Pensionierung.

Nach der Pensionierung hat der pensionierte Beamte einen Anspruch auf Beihilfe (normalerweise 70 Prozent).

Zur Absicherung der verbleibenden Restkosten von 30 Prozent sollte eine private Beihilfeversicherung (Restkostenversicherung) bei einem privaten Krankenversicherer abgeschlossen werden.

Damit diese Krankenversorgung zu 100 Prozent nicht durch die Gesundheitsprüfung gefährdet wird und um einen niedrigen Beitrag zu erhalten, sollte eine einer große Anwartschaftsversicherung der Restkostenversicherung abgeschlossen werden.


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Stichwortverzeichnis

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Stand: 29.08.2008
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