Gebührenordnung für Ärzte GOÄ




Gebührenordnung für Ärzte GOÄ

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist ein Verzeichnis, in dem die Gebühren und Entgelte für ärztliche Leistungen zusammengefasst sind.

Die GOÄ ist quasi die Abrechnungsgrundlage in der privaten Krankenversicherung (PKV) und wird durch das Bundesgesundheitsministerium mit Zustimmung des Bundesrates als Rechtsverordnung erlassen.

In dieser Rechtsverordnung werden neben den Punktzahlen zur Bewertung der einzelnen Leistungen auch die Abrechnungsbestimmungen und der Punktwert festgelegt.

Die Gebührenordnung für Ärzte sieht für persönliche, medizinisch-technische und Laborleistungen auch Gebührenspannen vor. Die Höhe der Gebührenspannen richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, sprich wie schwierig eine Behandlung war.

Für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gilt der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM). Aufgrund und durch das GKV-WSG wird die Vergütung der Vertragsärzte ab dem 1.1.2009 neu festgelegt und auf regionale Euro-Gebührenordnungen mit festen Beträgen umgestellt.

Wir informieren Sie gerne zum Thema Gebührenordnung für Ärzte GOÄ & private Krankenversicherung .

Stichwortverzeichnis

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Stand: 21.11.2008
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