Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker GebüH
Die Leistungen eines Heilpraktikers wird zumeist angelehnt an das Gebührenverzeichnises für Heilpraktiker (GebüH 85) abgerechnet.
Die GebüH 85 wurde von den Heilpraktikerverbänden im Jahr 1985 herausgegeben und wurde seitdem nicht mehr aktualisiert.
Dies bedeutet, dass eine Abrechnung nach Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker nicht mehr wirtschaftlich sein kann.
Um eine Wirtschaftlichkeit für Heilpraktiker zu erreichen werden zumeist Behandlungsverträge zwischen den Heilpraktiker und den Patienten abgeschlossen, wobei die die Höchstsätze der GebüH überschritten werden oder die Abrechnung des Heilpraktikers lehnt sich an der Gebührenordnung für Ärzte an.
Wir informieren Sie gerne zum Thema Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker & private Krankenversicherung .
Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- Verwaltungskosten
- Kindernachversicherung
- Kassenärztliche Vereinigungen
- PKV-Verband der privaten Krankenversicherung
- Versicherungspflicht bei Studenten
- Teilstationäre Behandlung
- Technischer Beginn
- Selbstständige Tätigkeit
- Beitragsbemessungsgrenze
- Vermittler
Stand: 05.07.2008
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