Gemischte Krankenanstalten
Als gemischte Krankenanstalten werden Krankenhäuser bezeichnet, die neben den üblichen Krankenhausleistungen auch Kuren und Sanatoriumsbehandlungen durchführen.
Für Privatversicherte gibt es laut den §5 MB/KK 94 eine Einschränkung. Das bedeutet, dass für eine gemischte Krankenanstalt nur dann Leistungen von der privaten Krankenkasse übernommen werden, wenn vor Beginn der Behandlung der Krankenversicherer eine Kostenübernahme erklärt hat.
Für die Kostenübernahmeerklärung ist es wichtig, einen ärztlichen Bericht über die vorausgegangenen Behandlungen, Diagnosen und den aktuellen Einweisungsgrund beizubringen.
Wir informieren Sie gerne zum Thema gemischte Krankenanstalten & private Krankenversicherung .
Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- Sachleistungsprinzip
- Alterungsrückstellung
- Heilmittel
- Vergleich Krankenversicherung
- Soziale Pflegeversicherung
- Schadenquote
- Arbeitgeberbescheinigung
- Beitragssatz
- Portabilität
- Verbandmittel
Stand: 18.03.2010
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