Gerichtsstand

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für Klagen gegen eine private Krankenversicherung ist im § 17 MB/KK 94 beziehungsweise MB/KT 94 geregelt.

Etwaige Klagen gegen eine private Krankenversicherung können bei einem Gericht am Sitz der Versicherungsgesellschaft oder bei einem Gericht an dem Ort, an dem der Vermittler zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses seine gewerbliche Niederlassung oder Wohnsitz hatte, eingereicht werden.

Wir informieren Sie gerne zum Thema Gerichtsstand & private Krankenversicherung .

Stichwortverzeichnis

Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:

Stand: 25.07.2008
© versicherungguenstig.com - Vergleich Krankenversicherung

GerichtsstandGerichtsstand