Gesundheitsfonds




Gesundheitsfonds

Der Gesundheitsfonds, der am 1.1.2009 in Kraft tritt, ist das Herzstück des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz, um die Finanzierung der GKV neu zu strukturieren.

Ab dem Zeitpunkt der Einführung muss der Gesundheitsfonds die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen decken.

Wenn der Fonds zwei Jahre hintereinander weniger als 95 Prozent der Gesamtkosten decken kann, so ist der Gesetzgeber verpflichtet den Beitragssatz zu erhöhen.

Zum Ausgleich etwaiger Schwankungen muss in dem Gesundheitsfonds eine Liquiditätsreserve von maximal drei Milliarden Euro gebildet werden.

Die wichtigsten Merkmale des Gesundheitsfonds sind:

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Stichwortverzeichnis

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Stand: 09.02.2010
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