GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)
Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) ist der zweite Schritt nach dem GKV-Modernisierungsgesetz, um den Wettbewerb die Qualität und die Wirtschaftlichkeit im deutschen Gesundheitswesen zu stärken.
Die offiziellen Ziele der Gesundheitsreform 2007, die am 1.4.2007 in Kraft trat, sind:
- Transparenz von Angeboten, Leistungen und Abrechnungen
- Erweiterung der Wahl- und Entscheidungsmöglichkeiten der GKV-Versicherten
- Neues Vergütungssystem für die Vertragsärzte
- Neues Finanzierungsmodell mit Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung
Die wichtigsten Eckpunkte des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG):
- Einführung einer Versicherungspflicht für alle Bürger (entweder in der GKV oder PKV), wobei der letzte Versicherer zur Aufnahme verpflichtet ist
- Die medizinisch notwendiger Leistungen werden ausgebaut, wie z.B. die Palliativversorgung, Reha, bestimmte Impfungen, Mutter-Kind-Kuren sind inzwischen Pflichtleistungen
- Durch mehr Vertragsfreiheiten der gesetzlichen Krankenkassen soll der Wettbewerb der gesetzlichen Krankenversicherungen gestärkt werden
- Die gesetzlichen Krankenversicherungen haben nun die Möglichkeit durch Wahltarife und dergleichen zielgenauere Angeboten zu unterbreiten
- Die Krankenhäuser werden für die ambulante Behandlungen von Patienten mit schweren oder seltenen Krankheiten geöffnet
- Die Ausschreibungsmöglichkeit für Hilfsmittel und Arzneimittel sverstärkt den Wettbewerb
- Die Finanzierung der GKV wird ab 2009 durch den Gesundheitsfonds reformiert, wobei die Beitragssätze einheitlich sein werden
- Einführung der Vertragsgebührenordnung ab 2009 und der damit einhergehenden leistungsgerechten Vergütung für die ärztlichen Leistungen
- Die Alterungsrückstellungen in der PKV können nun auch bei einem Wechsel der Versicherungsgesellschaft mitgenommen werden
- Ab 2009 wird es einen Basistarif auch in der privaten Krankenversicherung geben, d.h. Kontrahierungszwang, keine Risikozuschläge oder Risikoausschlüsse
- Neustrukturierung der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen, d.h. aus sieben Spitzenverbänden wird ein Spitzenverband Bund der Krankenkassen hervorgehen
- kassenartenübergreifende Fusionenen sind nun durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz möglich
Haben Sie noch Fragen? Wir informieren Sie gerne zum Thema GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz & private Krankenversicherung .
Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- Gebührenordnung Zahnärzte
- RfB-Quote
- Versicherungsmedizinischer Zuschlag
- Versicherungsaufsichtsgesetz
- Abschlusskostenquote
- Risikostrukturausgleich
- EBM
- Mutterschutz Gesetzliches Beschäftigungsverbot
- Krankheitskostenvollversicherung
- Versicherungspflicht bei Arbeitnehmern
Stand: 10.02.2012
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