Härtefallregelung

Härtefallregelung

Alle in der GKV Versicherte müssen seit dem 1.1.2004 Zuzahlungen für medizinische Leistungen erbringen. Dabei sollen die GKV-Versicherten natürlich nicht finanziell überlastet werden. Aus diesem Grund wurde eine Härtefallregelung eingeführt. GKV-Versicherte müssen daher nur noch Zuzahlungen bis zu einer Belastungsgrenze leisten.

Die Härtefallregelung für GKV-Versicherte (sprich die Belastungsgrenze) beträgt zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für chronisch Kranke beträgt die Belastungesgrenze ein Prozent.

Für die zahnärztliche Versorgeung gilt eine gesonderte Härtefallregelung.

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Stichwortverzeichnis

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Stand: 05.07.2008
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