Heilmittel




Heilmittel

Als Heilmittel werden Stoffe, Gegenstände und Behandlungsmethoden bezeichnet, bei denen man von einer heilsamen Wirkung auf den Patienten ausgehen kann.

Historisch betrachtet ist der Begriff Heilmittel ein Synonym für Arzneimittel oder Medikamente. 1914 wurde in der Reichsversicherungsordnung eine begriffliche Trennung zwischen dem Arzneimittel und den Heilmitteln eingeführt.

Auch hat sich in den letzten Jahren die Bedeutung des Begriffes Heilmittel gewandelt.

So wurde im Jahr 1988 das Heilmittel im Zusammenhang mit dem SGB V neu definiert. So versteht man unter einem Hilfsmittel eine persönlich zu erbringende und durch einen Arzt verordnete medizinische Dienstleistung, welche nur durch Angehörige der Heilberufe verrichtet werden dürfen. Krankenkassen-Patienten haben vom Grundsatz her Anspruch auf Heilmittel.

Eine abschließende Definition liefert allerdings das SGB V nicht, vielmehr wird der Begriff Heilmittel durch die Heilmittel-Richtlinie des Bundesausschusses verdinglicht.

So sind folgende Behandlungen als Heilmittel ausgeführt:

Für Privat Krankenversicherte bietet die Gebührenordnung für Ärzte im Abschnitt E des Gebührenverzeichnisses eine detaillierte Auflistung der Heilmittel.

Sie wollen mehr zu Heilmitteln & private Krankenversicherung erfahren? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Stichwortverzeichnis

Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:

Stand: 03.09.2010
© versicherungguenstig.com

Heilmittel physikalische LeistungenHeilmittel